Jetzt Angebote vergleichen: Photovoltaikversicherung
Was leistet eine Photovoltaikversicherung?
Wir wollen, dass du verstehst, was dir ein Tarif bieten kann. Denn viele Begriffe aus der Versicherungswelt können verwirrend sein und zu Missverständnissen führen. Außerdem kannst du mit Esurancy kostenlos überprüfen lassen, ob eine vorhandene Wohngebäudeversicherung bereits Photovoltaik-Anlagen absichert.












Mit wenigen Schritten zum Angebot
Leistungen einer Photovoltaikversicherung
Nachstehend beschreiben wir die einzelnen Leistungspunkte rund um die Photovoltaikversicherung etwas anschaulicher. Wenn trotzdem noch Fragen offen bleiben sollten, zögere bitte nicht uns zu kontaktieren. Wir sind als dein Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge sehr gerne für dich da!
Gesamte Photovoltaik-Anlage
Soll deine gesamte Photovoltaikanlage versichert sein, oder nur bestimmte, in den Bedingungen genannte Bauteile? Diese Frage solltest du dir unbedingt stellen. Denn manche Versicherer zählen alle versicherten Teile der Photovoltaikanlage explizit auf, was zur Folge hat, dass die nicht genannten Bestandteile in diesen Tarifen auch nicht versichert sind – auch wenn sie zur Anlage gehören.
Sonstige Sachen
Stellenweise können über die Tarife bei Bedarf auch weitere Energie- und Haustechnik (wie beispielsweise Klima-, Beschattungs-, Heizungsanlagen) versichert werden.
Verzicht auf Sicherheitsvorschriften wie Diebstahlsicherung, Blitzschutz, Begehungsanlagen
Die Photovoltaikanlagenversicherung leistet, wenn ein Sachschaden durch eine von außen einwirkende Gefahr entstanden ist und das Schadenereignis nicht explizit in den Bedingungen ausgeschlossen ist. Daher sind auch Schäden durch Blitzschlag, Diebstahl oder das versehentliche Zerbrechen der Module bei Reinigungsarbeiten versichert. Damit derartige Schäden vermieden werden, bestehen manche Versicherer auf die Einhaltung von bestimmten Sicherheitsvorschriften und Sicherungen.
Weitere Punkte haben wir nachfolgend für dich aufgeführt:
Menschen machen Fehler. Meist unabsichtlich bzw. fahrlässig. Im Schadenfall entsteht aber schnell ein Streit darüber, ob nun ein grob fahrlässiger Fehler zum Schaden geführt hat oder nicht. Vorstellbar wäre dies zum Beispiel, wenn du einen Baum im Garten fällst und dieser auf Ihre Photovoltaikanlage stürzt. Je nach Situation kann der Versicherer die Leistung dann evtl. kürzen, wenn du beim Fällen des Baumes grob fahrlässig gehandelt hast. Verzichtet der Versicherer auf diesen Ausschluss, kann er nur bei einer vorsätzlichen Beschädigung durch dich die Leistung verweigern.
Wechselrichter gehören zu den schadenanfälligeren Bauteilen einer Photovoltaikanlage. Die Photovoltaikanlagenversicherung leistet, wenn ein Sachschaden durch eine von außen einwirkende Gefahr entstanden ist. Nicht jedoch, wenn der Wechselrichter einfach so, ohne eine äußere Einwirkung, defekt ist. Hier spricht man von „inneren Betriebsschäden“, welche nur mittels einer separaten Klausel mitversichert sind. Je nach Versicherer sind auch die daraus resultierenden Ertragsausfälle mitversichert.
Mit der Montageversicherung sind alle Lieferungen und Leistungen zur Errichtung der Photovoltaikanlage versichert. Hierunter fallen Sachschäden, die z. B. durch Diebstahl, Ungeschicklichkeit oder höherer Gewalt entstehen. Sofern du die Anlage selbst montierst, solltest du diese Deckung auf jeden Fall vorhalten, um beim Umgang mit den empfindlichen Bauteilen finanziell abgesichert zu sein.
„Schäden durch innere Unruhen“ entstehen dann, wenn große Teile der Bevölkerung die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und dabei Gewalt gegen Personen oder Sachen anwenden. Das kann dann der Fall sein, wenn beispielsweise bei Demonstrationen rivalisierende Gruppen aneinander geraten und es zu gewalttätigen Ausschreitungen kommt. Da in solchen Fällen häufig Steine und andere Gegenstände u.a. gegen Häuser geworfen werden, sind derartige Gewaltausbrüche sehr schnell mit hohen Schäden an Photovoltaikanlagen verbunden.
Auch wenn Erdbeben in Deutschland normalerweise recht unspektakulär verlaufen, ist zumindest die Möglichkeit von schweren Schäden an der empfindlichen Elektronik von Photovoltaikanlagen gegeben.
Schäden durch Tierbiss, z. B. durch einen Marder, an den Kabeln der Fotovoltaikanlagen sind nicht unüblich. Versicherungsschutz wird hierfür normalerweise unproblematisch geboten. Allerdings kommt auch in aller Regel ein Selbstbehalt zum Tragen. Werden mehrere Kabel zerbissen, kommt normalerweise auch die Selbstbeteiligung mehrmals in Abzug und führt somit zu einer verminderten Schadenszahlung durch den Versicherer. Eine wesentlich höhere Versicherungsleistung lässt sich jedoch dann realisieren, wenn der Versicherer eine Begrenzung der Selbstbeteiligung für derartige Fälle ermöglicht.
Aufräumungs- und Entsorgungskosten sind ein wesentlicher Leistungspunkt nach einem Schadensfall. Denn wenn die Fotovoltaikanlage beispielsweise abbrennt, fällt der überwiegende Teil des Schutts unter die Rubrik „Sondermüll“ und dessen Entsorgung verursacht erhebliche Kosten. Im Versicherungsvertrag müssen solche Positionen umfassend abgesichert sein, damit du die Neuanschaffung der Anlage nicht aus Kostengründen verschieben musst.
Bewegungs- und Schutzkosten entstehen immer dann, wenn Sachen zum Zweck der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung bewegt, verändert oder geschützt werden müssen. Hierunter fallen z.B. Kosten für den Auf- und Abbau wegen Dachreparaturen oder die Demontage einzelner Module, um an die schadhafte Stelle einer Leitung zu gelangen.
Nach einem Schaden an der Photovoltaikanlage ist häufig eine umfassende Demontage der Anlage nötig. In vielen Fällen muss dazu das Gebäude eingerüstet werden. Die Übernahme dieser Kosten wird je nach Versicherer in unterschiedlicher Höhe übernommen.
Nicht immer ist offensichtlich erkennbar, warum Ihre Fotovoltaikanlage nicht mehr oder nur noch eingeschränkt funktioniert. Die Suche nach der Schadenursache durch den Handwerker/Spezialisten kann einige Zeit und damit auch Geld in Anspruch nehmen. Grundsätzlich werden in der Elektronikversicherung jedoch nur die Reparaturen der beschädigten Bauteile versichert. Schadensuchkosten sind daher nur über eine entsprechende Klausel versicherbar.
Sachschäden sind Schäden an den Bauteilen, die durch Reparatur oder Austausch der Bauteile behoben werden können. Die Selbstbeteiligung ist der Teil eines Schadens, den du als Versicherungsnehmer im Schadenfall selbst übernehmen musst. Er wird meist als Eurobetrag festgelegt und vertraglich vereinbart. Wenn du eine Selbstbeteiligung vereinbart hast, werden nur darüber hinausgehende Summen von der Versicherung bezahlt. Selbstbeteiligungen sind in der Photovoltaikanlagenversicherung üblich, um die Prämie zu reduzieren und eine kostenintensive Bearbeitung von „Kleinschäden“ zu vermeiden.
Auch für den Ertragsausfall ist eine Selbstbehaltsregelung üblich. Hier wird jedoch statt eines konkreten Eurobetrages eine zeitliche Selbstbeteiligung nach Tagessätzen vereinbart. Die konkrete Selbstbeteiligung berechnet sich dann durch die vereinbarte Anzahl von Tagen, multipliziert mit dem vereinbarten Ertragsausfall, multipliziert mit der Anlagenleistung. Beispiel: Die im Hochsommer ausgefallene Anlage hat eine Leistung von 20 kWp. Für jeden Tag des Ausfalls werden pro kWp 2,50 € vergütet. Die Selbstbeteiligung beträgt 3 Tage. Die Selbstbeteiligung beträgt also: 20 x 2,50 € x 3 = 150 €
Bei einer Versicherung für Photovoltaik-Anlagen gibt es viele Variablen und Möglichkeiten. Entsprechend wichtig ist eine umfassende Beratung und ein individuell angepasster Tarif.
Deine Ansprechpartner für eine Photovoltaikversicherung
Vereinbare gern einen Termin für ein unverbindliches Beratungsgespräch mit uns.
Nutze den Termin auch gerne, damit wir uns gemeinsam deine Wohngebäudeversicherung anschauen können.
Miriam
In einem digitalen Online-Termin mit Miriam kannst du entweder deine aktuelle Wohngebäuderversicherung prüfen lassen oder ein individuelles Angebot für deine Photovoltaik-Anlage erhalten.


Philipp
In einem digitalen Online-Termin mit Philipp kannst du entweder deine aktuelle Wohngebäuderversicherung prüfen lassen oder ein individuelles Angebot für deine Photovoltaik-Anlage erhalten.
Die hier aufgeführten Erläuterungen zu den Leistungspunkten der verschiedenen Tarife sollen ausschließlich dem besseren Verständnis dienen. Sie stellen keinesfalls eine abschließende Leistungsübersicht dar. Die konkreten Versicherungsbedingungen führen die Leistungen vollständig auf. Für Fehler oder zwischenzeitliche Änderungen wird keine Haftung übernommen.