Jetzt Angebote vergleichen: Wohngebäudeversicherung

Was leistet die Wohngebäude-Versicherung?

Die Wohngebäudeversicherung schützt den Eigentümer eines Hauses vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände.

Wohngebäudeversicherung bei Esurancy

Mit wenigen Schritten zum Angebot

Warum brauchen Hausbesitzer eine Wohngebäude-Versicherung?

Die Frage lässt sich leicht beantworten und du bist bestimmt nicht grundlos auf unserer Seite gelandet: Die Natur erlebt einen Wandel, Naturkatastrophen häufen sich und nehmen Ausmaße an, die wir uns hier in Deutschland bis vor kurzer Zeit noch nicht haben vorstellen können.

Die Frage, die man sich also heute stellen muss, ist nicht, ob ich eine Gebäudeversicherung brauche. Sondern wie ich mein Gebäude auch gegen schwere Naturkatastrophen absichere. Reicht die Versicherung aus, die ich bislang für mein Gebäude habe?

Ein Wohngebäude ist auch immer eine Investition in die eigene Zukunft. Diese sollte auch für den Worst Case entsprechend abgesichert sein. Wir von Esurancy zeigen dir, falls du noch keine Wohngebäudeversicherung hast, verschiedene Vergleichsangebote und -Möglichkeiten oder prüfen für dich, ob deine aktuelle Wohngebäudeversicherung ausreichend schützt.

Was eine Gebäudeversicherung immer beinhalten sollte

Das Grundgerüst ist die Absicherung gegen folgende Gefahren:

  • Feuer: Nach einem Brand greift deine Wohngebäudeversicherung. Zusätzlich erhältst Du Schadenersatz für Kosten durch Löschwasser und Ruß
  • Leitungswasser: Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schadenersatz bei platzenden Wasserrohren. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen, Klima- und Wärmepumpen.
  • Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel: Entscheidend bei Sturmschäden, beispielsweise am Dach, ist die Windstärke 8. Dann hast Du Anspruch auf ein neues Dach oder die Wohngebäudeversicherung finanziert die Reparatur des alten versicherten Gebäudes. Bei Hagelschäden zahlt die Versicherung unabhängig von der Windstärke.
  • Blitzschlag, Explosion o. Implosion: Häufig unterschätzt, können diese Ereignisse einen Totalschaden der Immobilie bedeuten. Aus diesem Grund ist ein umfassender Schutz durch die Gebäudeversicherung sehr wichtig, um finanzielle Schäden zu vermeiden.
  • Überspannung: Versichert sind auch Schäden an versicherten Sachen durch Überspannung als Folge eines Blitzschlags.

Eine Wohngebäude-Versicherung upgraden

Wie mache ich meine Wohngebäudeversicherung, zu einer sehr guten, leistungsstarken Wohngebäudeversicherung? Dann sollten auch die folgenden Gefahren abgesichert sein.

Wichtiger Schutz bei elementaren Wetterereignissen und Naturkatastrophen. Mitversichert sind Schäden durch:

  • Überschwemmung des Versicherungsortes
  • Rückstau
  • Erdbeben
  • Vulkanausbruch
  • Lawinen (auch Dachlawinen)

Versichert sind betriebsfertige Photovoltaikanlagen. Versicherungsschutz besteht für Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung), Diebstahl und ergänzende technische Gefahren, wie z.B. Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler. Eingeschlossen ist der Ertragsausfall (entgangene Einspeisevergütung) ab dem 3. Tag, bis max. 3 Monaten (Haftzeit).

Mitversichert sind auch Stromspeicheranlagen oder die Mehrkosten nach einem Versicherungsfall für Primärenergie bis 2.000 Euro (z.B. durch Zukauf von Strom beim Ausfall der Anlage).

Versichert sind betriebsfertige Anlagen der Geo-/Solarthermie und sonstige Wärmepumpen-Anlagen.)

Versicherungsschutz besteht für Sachschäden (Zerstörung, Beschädigung) und ergänzende technische Gefahren, wie z.B. Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.

Mitversichert sind auch die Mehrkosten nach einem Versicherungsfall für Primärenergie bis 2.000 Euro (z.B. durch Zukauf von Strom beim Ausfall der Anlage).

Es sind alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind – für einen optimalen Versicherungsschutz. In Erweiterung trägt der Versicherer alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind. Dies können z.B. sein: Meteoriteneinschlag, Schmelzwasserschäden, Schäden am Heizkessel durch Überhitzung infolge fehlender Wasserzuführung, Schäden durch starke Winde (weniger als Windstärke 8).

Weitere Upgrades

Umfassende Absicherung mit höheren Versicherungssummen und einem erweiterten Leistungsumfang, der weit über dem Marktstandard liegt.

  • -Verzicht auf Einrede der „groben Fahrlässigkeit“ bei Obliegenheitsverletzung bei Schäden bis 1.000 Euro
  • Schäden durch Innere Unruhen/Streik/Aussperrungen
  • Schäden durch Rauch/Ruß/Überschallknall
  • Schäden durch radioaktive Isotope
  • Ersatz von Darlehenszinsen nach vollständiger Unbewohnbarkeit des eigengenutzten EFH/ZFH ab dem 101 Tag – max. 18 Monate
  • Datenrettungskosten im privaten Bereich bis 1.000 Euro
  • Externe Lagerkosten bis zu 12 Monate
  • Als Gebäudezubehör gelten auch Sachen, die künftig in das Gebäude eingefügt werden sollen
  • Beseitigung von Rohrverstopfungen (sofern die Gefahr Leitungswasser vereinbart wurde)
  • Leckortungskosten bei nicht versicherten Schäden bis 500 Euro (sofern die Gefahr Leitungswasser vereinbart wurde)
  • Wiederherstellung der Gartenanlage nach Feuer-, Leitungswasser- oder Sturmschaden bis 10.000 Euro
  • Hotelkosten inkl. Unterbringung von Haustieren bis 200 Euro pro Tag, max. 200 Tage (subsidiär, d.h. sofern aus einem anderen Versicherungsvertrag keine Leistung erbracht wird)
  • Bewachungskosten bis zu einem Monat
  • Mut- und böswillige Beschädigung (inkl. Graffiti) bis 10.000 Euro
  • Einfacher Diebstahl von außen am Gebäude angebrachten Sachen bis 5.000 Euro
  • Wasserableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem versicherten Grundstück bis 20.000 Euro (sofern die Gefahr Leitungswasser vereinbart wurde)
  • Wasserableitungsrohre außerhalb des versicherten Grundstücks bis 20.000 Euro (sofern die Gefahr Leitungswasser vereinbart wurde).

Praxisbeispiele für eine Wohngebäudeversicherung

Die Praxisbeispiele sollen dir zeigen, in welchen Fällen die Wohngebäudeversicherung unter anderem zum Einsatz kommt. Dabei handelt es sich nur um einen kleinen Auszug von Beispielen, die bei Kunden von Esurancy aufgetreten sind und denen wir während des Ereignisses zur Seite standen.

Hochwasser durch starke Regenfälle

Starke Regenfälle und die einsetzende Schneeschmelze ließen mehrere Gewässer über ihre Ufer treten. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ergoss sich das angestaute Wasser über einen Lichtschacht in den Keller eines Mehrfamilienhauses und setzte diesen bis zu 1,20 m unter Wasser. Nachdem das Wasser ab gepumpt war und die ca. 15 cm hohe Schlammdecke entfernt wurde, begann die Trockung des Kellers. Daran schlossen sich weitere Reinigungs und Malerarbeiten an.

Schadenhöhe: 8.500€
Übernommen durch die Gebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung Hochwasserschaden
Wohngebäudeversicherung Hochwasserschaden

Hochwasser durch Rückstau

Bei einem Hochwasser läuft i. d. R. zuerst die Kanalisation voll. Fasst diese die Wassermassen nicht mehr, drückt sich das Wasser durch die Gullys. Bei genug Wasser kann der Druck in den Leitungen der Kanalisation hoch genug sein, dass es das Wasser durch die Ableitungsrohre zurück ins Gebäude drückt. Dieser Rückstau verursacht Verunreinigungen. Rückstau macht Hochwasser auch für Gebäude in höheren Lagen zu einem Thema, die von einer Überschwemmung selbst geschützt wären.

Schadenhöhe: 5.200€
Übernommen durch die Gebäudeversicherung

Hagelschaden

Während eines schweren Unwetters durchschlugen Hagelkörner drei Fenster einer vermieteten Wohnung. Da die Mieter an diesem Abend nicht zu Hause waren, drangen Hagel und Regen über mehrere Stunden in die Wohnung ein. Abgesehen von der Reparatur der kaputten Scheiben mussten zudem fünf Tage lang umfangreiche Trocknungsmaßnahmen der Wände und des Bodens erfolgen. Die Mieter minderten daraufhin die Miete, da es unzumutbar war, während dieser arbeiten, die Wohnung zu nutzen.

Schadenhöhe: 9.400€
Übernommen durch die Gebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung Hagelschaden
Wohngebäudeversicherung Rohrbruch

Wasserschaden durch Rohrbruch

Der Keller wurde zu Wohnzwecken ausgebaut (Kinoraum). Im Wohnbereich kam es unterhalb der Decke zu einem Rohrbruch der Heizungsleitung. Austretendes Wasser lief über einen längeren Zeitraum unbemerkt hinter einem Schrank herunter und durchnässte den Estrich. Zur Behebung des Schadens waren die Reparatur der Bruchstelle, eine Estrichtrocknung, Maler- und Tapezierarbeiten sowie der Austausch des beschädigten Parketts erforderlich.

Schadenhöhe: 9.000€
Übernommen durch die Gebäudeversicherung

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Häufig gestellte Fragen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) berechnet den Anpassungsfaktor für jedes Kalenderjahr neu. Grundlage hierfür ist die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Entwicklung des Baukosten- und Lohnindexes in der Baubranche. Sinken oder erhöhen sich diese Indizes, sinkt bzw. erhöht sich auch der Anpassungsfaktor und damit der Versicherungsbeitrag. Es ist also unerheblich, wie sich die allgemeine Teuerung entwickelt, das Haus ist immer zu 100 % versichert. Für 2023 steigt der entsprechende Anpassungsfaktor im Vergleich zum Vorjahr um knapp 15 Prozent. Im Durchschnitt lag der Anstieg in den letzten 10 Jahren bei etwa 3 Prozent pro Jahr.

Wohngebäudeversicherer, die Eine gleitende Neuwertversicherung anbieten, sind dazu verpflichtet, ihre Beiträge jährlich an diese Indexerhöhung anzugleichen. Eine außerordentliches Kündigungsrecht besteht hier nicht.

Tritt an deiner Immobilie ein Schaden ein, kann dies unter Umständen sehr teuer werden. Daher ist es sinnvoll, eine Gebäudeversicherung zu haben.

Sie ist keine Pflichtversicherung, dennoch sollte sie jeder Hauseigentümer haben. Versichert sind Schäden am Gebäude und den damit verbundenen, fest installierten Gegenständen.

Empfehlenswert ist es, den Versicherungsschutz um den Baustein  „Naturgefahren” zu erweitern. Dann sind auch die sogenannten „Elementarschäden“ (Starkregen, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben und Schneedruck) versichert. Besonders das Sturmrisiko in Deutschland hat aufgrund des Klimawandels in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Trifft ein solches Ereignis einen Immobilienbesitzer, können die Schäden am Gebäude beziehungsweise die notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Zudem leisten mittlerweile viele Tarife der Gebäudeversicherung neben der Neubeschaffung festverbauter Gegenstände und der Instandsetzung des Hauses auch weitere notwendige Maßnahmen – wie Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzarbeiten. Nach einem Brand werden beispielsweise die Kosten für die Entsorgung der Brandrückstände übernommen. Oft werden sie als Sondermüll behandelt und können für Eigentümer ohne entsprechenden Schutz schnell teuer werden.

Ja, laut §2 der Betriebskostenverordnung, ist der Vermieter dazu berechtigt, die Kosten für die Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umzulegen. Zu den Betriebskosten zählen nämlich die Kosten für alle Sach- und Haftpflichtversicherungen des Vermieters, die das Mietobjekt betreffen. Auch die Absicherung gegen Elementargefahren können demnach auf die Mieter umgelegt werden. Wird es im Mietvertrag nicht anders vereinbart, erfolgt die Umlage entsprechend der Wohnfläche der einzelnen Mieter.

Tritt ein Schaden ein, musst du ein paar Punkte beachten, damit die Abwicklung über die Wohngebäudeversicherung reibungslos funktioniert. Damit der Versicherer den Schaden übernimmt, muss der Versicherte nachweisen, dass ein Schadensfall eingetreten ist und welche Gegenstände oder Gebäudebereiche genau zerstört wurden.

1. Schaden dokumentieren:

Empfehlenswert ist es, wenn Sie Fotos machen, die die Schäden dokumentieren. Hilfreich ist auch Ein Zeuge der die Schäden am Gebäude ggfs. bestätigen kann.

2. Schaden direkt melden:

Schaden direkt melden. Wir unterstützen Sie in der Schadenabwicklung und setzen uns mit dem Versicherer in Verbindung.

3. Zustand unverändert lassen:

Zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers gehört es, die Versicherung bei der Schadensregulierung zu unterstützen. Neben genauen Angaben zur Entstehung des Schadens sollten Sie daher alles unverändert lassen und nichts voreilig aufräumen oder entsorgen, bis ein vom Versicherungsunternehmen beauftragter Sachverständiger den Schaden begutachtet hat.

Ein wichtiger Hinweis: Schäden reduzieren

Als Immobilienbesitzer sind Sie dazu angehalten, weitere Schäden zu reduzieren bzw. zu verhindern. Das beinhaltet etwa die Verständigung der Feuerwehr. Sie dürfen und sollten notwendige erhaltende Reparaturmaßnahmen durchführen.

Übernommen werden die Kosten für Schäden am Gebäude, Garagen und weiteren Nebengebäuden auf dem Grundstück, die im Versicherungsschein der Wohngebäudeversicherung angegeben sind. Auch alles, was mit dem Gebäude fest verbunden ist, ist versichert – zum Beispiel Heizungsanlagen, Markisen oder sanitäre Installationen. Auch Fliesen und fest verklebte Teppiche gehören dazu.

Die Versicherung leistet bei notwendigen Reparaturkosten, die nach einem Feuer, einem Leitungswasser-, Sturm- oder Hagelschaden anfallen. Schäden, die durch Naturgewalten entstehen, können optional mit einer zusätzlichen Elementarversicherung abgedeckt werden.

Zu den häufigsten Ausschlüssen der Wohngebäudeversicherung gehören Schäden durch Krieg, innere Unruhen und Folgen von Schäden durch Kernenergie.

Schäden, die durch Krieg oder innere Unruhen verursacht werden, sind nicht in der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Durch die Veränderung der geopolitischen Lage in Europa seit dem russischen Angriff auf die Ukraine ist die Thematik militärischer Konflikte und innerer Unruhen in Bezug auf die Wohngebäudeversicherung verstärkt in den Fokus gerückt. Innere Unruhen sind per Definition die Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung durch einen erheblichen Teil der Bevölkerung mittels Gewalt gegen Personen oder Sachen. Krieg wird hingegen zwischen mehreren Staaten mit militärischen und paramilitärischen Kräften geführt.

Reaktorunfälle, wodurch beispielsweise Radioaktivität freigesetzt wird und Wohngebäude beschädigt werden, sind nicht versichert. Unfälle und Störungen im Bereich der Kernenergie sind damit komplett aus der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen.

Bewegliche Sachen – wie Kleidung, Fernsehgeräte oder Geschirr – sind weiterhin nicht bei der Gebäudeversicherung mitversichert. Um den eigenen Hausrat gegen Schäden abzusichern, kann eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.

Ebenso sind Schäden durch Elementargefahren – wie Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck oder Erdbeben – nicht über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Der Grundschutz der Wohngebäudeversicherung umfasst unter anderem bereits Sturm- und Hagelschäden. Um etwa Schäden durch Starkregen oder Überschwemmungen abzusichern, wird eine zusätzliche Elementarversicherung benötigt. Die Höhe des Beitrags hängt hierbei vom Standort des Gebäudes ab. So ist der Beitrag für Wohngebäude abseits von Bächen oder Seen geringer, da das Risiko für Elementarschäden gemindert ist.

Das hängt vom gewählten Tarif ab. Häufig ist die Hotelunterbringung – für eine bestimmte Anzahl von Tagen und bis zu einem täglichen Maximalbetrag – mitversichert, wenn das versicherte Wohngebäude infolge eines Schadens nicht bewohnt werden kann.

Damit die Versicherung die Kosten übernimmt, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Beispielsweise muss es für den Versicherungsnehmer unzumutbar sein, sich für längere Zeit in dem beschädigten Gebäude aufzuhalten. Zudem muss der Schaden am Haus durch eine versicherte Gefahr verursacht worden sein. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erstattet die Wohngebäudeversicherung die Kosten für den Aufenthalt im Hotel. Nicht mitversichert sind allerdings die Nebenkosten – wie Telefongebühren oder hinzugebuchtes Frühstück.

Die Wohngebäudeversicherung kann als gleitende Neuwertversicherung bezeichnet werden. Der gleitende Neuwertfaktor wird jährlich vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) festgelegt und dient der Berechnung des aktuellen Neubauwerts. Er wird auch Anpassungsfaktor beziehungsweise Prämienfaktor genannt. Als Prämienfaktor wird der gleitende Neuwertfaktor in älteren Verträgen der Wohngebäudeversicherung bezeichnet. Die Berechnung des Prämienfaktors erfolgt nach den Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung (SGIN) 79a und wird daher in einigen älteren Bedingungswerken separat aufgeführt.

Als Deckungssumme (oder auch Versicherungssumme) bezeichnet man den vertraglich vereinbarten Höchstbetrag, den eine Versicherungsgesellschaft im Schadensfall zahlt. Dementsprechend sollte bei einer Wohngebäudeversicherung eine Deckungssumme gewählt werden, die dem Wert Ihres Gebäudes entspricht. Um dem mit den Jahren steigenden Neubauwert einer Immobilie Rechnung zu tragen, nutzen Wohngebäudeversicherungen hierfür meist den gleitenden Neuwertfaktor. Durch Multiplikation mit dem sogenannten Wert 1914 wird dadurch jedes Jahr der Neubauwert Ihrer Immobilie den steigenden Grundstücks- und Baupreisen angepasst, um im Versicherungsfall die vollen Kosten zu decken. Ist die Deckungssumme hingegen zu niedrig angesetzt, erhalten Sie nach einem Schaden im Zweifel nicht die notwendige Summe, um die entstandenen kosten vollständig zu decken. Man spricht hierbei von einer Unterversicherung.