Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

Wer zahlt meine Rechnungen bei Dienstunfähigkeit?

Die Dienstunfähigkeitsversicherung wird irrtümlicherweise noch viel zu häufig mit einer reinen Berufsunfähigkeitsversicherung verwechselt. Das führt dazu, dass der/die Beamte/in im Leistungsfall vor Unerwünschten Problemen steht.

Wir zeigen dir alles, was du zur Dienstunfähigkeitsversicherung wissen musst und weisen auch auf Unterschiede zur klassischen BU hin.

Mit wenigen Schritten zum Angebot

Was bedeutet Dienstunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit (BU) ist nicht gleich Dienstunfähigkeit (DU). Beamte werden nicht „berufsunfähig“, sondern „dienstunfähig“ erklärt. Dienstunfähig ist ein Beamter, „wenn er aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer Schwäche der geistigen und körperlichen Fähigkeit dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Dienst zu tun“. Meist wird die Dienstunfähigkeit durch ein amtsärztliches Gutachten festgestellt. Auf dieser Basis wird der Beamte dann je nach Status (Beamter auf Lebenszeit, auf Probe, auf Widerruf) in den Ruhestand versetzt oder gar entlassen.

Die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit bei Beamten

Jeder vierte Berufstätige wird vor dem regulären Rentenbeginn berufsunfähig. Die Vereinigung der deutschen Versicherungsmathematiker hat berechnet, dass heute 30-jährige Frauen eine Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent haben, berufsunfähig zu werden. Bei ihren männlichen Altersgenossen liegt die Wahrscheinlichkeit bei 24 Prozent. Was die Statistik auch zeigt: Berufsunfähigkeit trifft sowohl jüngere als auch ältere Arbeitnehmer. Wer 2016 berufsunfähig wurde, war im Schnitt 44 Jahre alt.

Oft ist der Grund dafür kein Unfall sondern eine psychische Erkrankung (30 Prozent). Dies ist mit Abstand die häufigste Ursache. Allein in den letzten 10 Jahren stieg die Berufsunfähigkeit durch Depressionen, Burnout und Co. von 20% auf 30%.

Ursachen Berufsunfähigkeit

Warum ist eine DU-Versicherung so wichtig?

Als Beamter auf Widerruf/Probe sowie innerhalb der ersten 5 Dienstjahre, gibt es keinen Anspruch auf Ruhegehalt. Das bedeutet: Wenn du innerhalb dieser Zeit deinen Dienst nicht mehr ausüben kannst, erhältst du keinerlei Leistungen vom Dienstherrn.

Bist du jedoch Beamter auf Lebenszeit und hast deine ersten 5 Dienstjahre absolviert, erhältst du bei anerkannter Dienstunfähigkeit ein Ruhegehalt. Gerade in der Anfangszeit während der ersten 5 Jahre ist die Dienstunfähigkeitsversicherung eine wichtige Stütze. Doch wie verhalte ich mich, wenn ich zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werde? Kann oder sollte ich meine Dienstunfähigkeit dann direkt kündigen?

Wenn man als Beamter an diesem Punkt angelangt ist, und sich diese Frage der Sinnhaftigkeit stellt, empfehlen wir dir einen kurzen Blick auf die Ruhegehaltstabelle. Man kommt schnell in Versuchung, diesen Schutz leichtfertig aufzugeben, da man sich doch etwas in Sicherheit wiegt. Das Ruhegehalt ist die ersten Jahre, auch als Beamter auf Lebenszeit, auf einem sehr niedrigen Niveau. Dementsprechend sollte man sich gut überlegen, ob man im Falle einer Dienstunfähigkeit seinen bis dahin aufgebauten Lebensstandard ohne eine zusätzliche Absicherung halten kann. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Fortführung der Dienstunfähigkeitsversicherung die sinnvollste Lösung.

Weitere Besonderheiten der DU-Versicherung

Neben der oben beschriebenen allgemeinen Dienstunfähigkeit gibt es noch spezielle Dienstunfähigkeiten, z. B. für den Vollzugsdienst (Zoll, Polizei, Feuerwehr…). Die spezielle Dienstunfähigkeit ist bei Beamten in besonderen Bereichen dann gegeben, wenn sie diese spezielle Tätigkeit nicht mehr ausüben können. Dadurch fallen die gewährten Besoldungszuschläge weg und es entsteht ein erheblicher Einkommensverlust, weil nur noch eine administrative und/oder verwaltende Tätigkeit ausgeübt werden kann. Die Besoldungsstufe bleibt zwar erhalten, aber durch eine Versetzung in den Innendienst fallen oft Besoldungszuschläge weg, die oft mehr als 30 % der Dienstbezüge ausmachen.

Sollte bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen und du dir nicht sicher sein, ob diese im Falle einer Dienstunfähigkeit leistet, sprich deinen Berater an oder lasse dies von unseren Fachberatern überprüfen.

Ein Schmaler Grad – bin ich dienstunfähig oder doch berufsunfähig?

Man spricht von Dienstunfähigkeit, wenn ein Beamter, Beamtenanwärter oder auch Referendar seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit vergleichbar sind, im Leistungsfall jedoch grundlegend unterschiedlich!

Was du über Berufsunfähigkeit wissen musst: Wer in seiner Fähigkeit, den Beruf so wie er im Gesunden Zustand auszuüben war, durch Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall, für mindestens 6 Monate zu 50% eingeschränkt ist, gilt als berufsunfähig.

Gänzlich falsch ist diese These nicht, da es mittlerweile die Möglichkeit der sogenannten Gelben-Schein-Regelung (Arbeitsunfähigkeitsklausel) gibt, die einen sofortigen Leistungsauslöser nach 6 Monaten darstellt. Jedoch ist das ganze Thema etwas komplexer.

Wir versuchen im Folgenden, dass ganze für dich Schritt für Schritt verständlicher zu machen. 

  • Dein aktueller Beruf ist versichert, also deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit.

Dazu ein Beispiel: 

Du schließt eine Berufsunfähigkeitsversicherung als Kaufmännischer Angestellter ab, einige Jahre später bist du als Dachdecker tätig und erleidest einen Bandscheibenvorfall.

Wenn du nun nicht mehr in der Lage bist deinen Beruf als Dachdecker für mindestens 6 Monate zu mindestens 50% auszuüben, bist du berufsunfähig. Die Entscheidung trifft dann ein Facharzt. 

Bedeutet: Egal welcher Beruf bei Vertragsabschluss ausgeübt worden ist, es ist immer deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit vor Eintritt der Berufsunfähigkeit versichert. In diesem Beispiel, der als Dachdecker.

Wann habe ich als Beamter Anspruch auf Dienstunfähigkeit?

Eine Dienstunfähigkeit, kurz DU, liegt dann vor, wenn du nicht mehr in der Lage bist, die dir übertragenen dienstlichen Aufgaben zu erfüllen – entweder wegen deines körperlichen oder deines psychischen Zustands. Ist ein Beamter dauerhaft dienstunfähig, bezieht er im vorzeitigen Ruhestand das staatliche Ruhegehalt.

Bei Beamten hingegen wird somit nicht danach geschaut, ob man mehr als die 50% berufsunfähig ist, sondern losgelöst von Prozentualen Vorgaben, in der Lage ist, seinen Dienst uneingeschränkt fortzuführen. Ein weiterer Unterschied liegt darin, wer die Entscheidung trifft. Bei den Beamten entscheidet der Amtsarzt, inwiefern der betroffene weiterarbeiten kann, nur noch zum Teil (Teildienstunfähig) oder gänzlich dienstunfähig ist.

Ein Leistungsbeispiel, indem der Beamte dienstunfähig (spezielle Dienstunfähigkeit) aber nicht gleich berufsunfähig ist, wäre z.B. ein Streifenpolizist, dem es durch eine Funktionsstörung im Zeigefinger nicht mehr möglich ist, seine Dienstwaffe zu nutzen. Er gilt als dienstunfähig.

In einem solchen Fall würde der betreffende Polizist in den allgemeinen Verwaltungsdienst versetzt – er müsste also im Innendienst zukünftig z.B. Schreibtätigkeiten und Verwaltungsarbeit verrichten. An diesem Beispiel kann man erkennen, dass eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit den passenden Zusatzklauseln, in diesem Fall der speziellen DU, enorm wichtig ist. Der Versicherer müsste zahlen – selbst, wenn der betreffende Polizist für den Verwaltungsdienst noch geeignet wäre.

Fazit: 

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist das Grundgerüst auf welches die Dienstunfähigkeit als Klausel aufbaut. Es gibt keine reine Dienstunfähigkeitsversicherung, sondern nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer DU-Klausel. 

Hierbei ist entscheidend und von existenzieller Bedeutung, welchen Anbieter Sie sich aussuchen. Es gibt einige Versicherer am Markt die mit einer sog. DU-Klausel werben, jedoch in den Bedingungen eine Abstrakte Verweisung haben. Zudem sollte man ein Hauptaugenmerk auf die Nachprüfung während des Leistungsbezuges achten, denn auch hier haben die Versicherer die unterschiedlichsten Regelungen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Für eine finanziell sichere Zukunft.

Du lebst dein Leben und wir kümmern uns um die richtige Vorsorge, wenn doch mal was passieren sollte. Dabei arbeiten wir von Esurancy nach dem Credo: Wir beraten, du entscheidest. Die wichtigsten Vorteile einer privaten BU-Versicherung auf einen Blick:

Häufig gestellte Fragen

Bereits Schüler ab 10 Jahren sowie Studenten, können eine BU-Versicherung abschließen, dies ist sogar empfehlenswert. Wichtig ist: Man sollte frühzeitig über eine BU-Versicherung nachdenken. Tatsache ist: Je früher du eine BU-Versicherung abschließst, desto günstiger sind die Beiträge und umso höher ist die Chance zum Zeitpunkt des Abschlusses, noch gesund zu sein.

Die Vertragsdauer wird auf dein Renteneintrittsalter abgestimmt. Somit bist du dein ganzes Berufsleben über abgesichert, da die BU als Ausgleich für dein Einkommen dient. Je früher du eine BU-Versicherung abschließst, desto günstiger sind dann die Beiträge.

Die Entscheidung über die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ist eine persönliche. Sie richtet sich nach dem Absicherungsbedarf im Falle einer Berufsunfähigkeit. Gemeinsam ermitteln wir deinen Bedarf, um eine ausreichende Absicherungshöhe abzusichern.

Diese Relevanten Fragen solltesr du dir stellen:

  • Gibt es Einsparmöglichkeiten?
  • Welches konkrete Vorsorgeziel habe ich?
  • Habe ich bereits bestehende Absicherungen?

Bei der Höhe deiner BU-Rente solltest du vor allem auf einen möglich steigenden Lebensstandard sowie Inflationsausgleich achten. Für Diesen Fall empfiehlt es sich, eine Dynamik mit einzuschließen. Somit erhöhen sich deine Beiträge jedes Jahr automatisch und passen zeitgleich die Rente nach oben an. Du hast jederzeit das Recht, dieser Dynamik zu widersprechen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Nachversicherungsgarantie – hier kannst du unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung deine Berufsunfähigkeitsrente erhöhen. Beispiele hierfür sind unter anderem: Hochzeit, Nachwuchs, Erwerb einer Immobilie oder auch die abgeschlossene Ausbildung oder Studium.

Die Kosten für deine Berufsunfähigkeitsschutz sind von mehreren Aspekten abhängig. Hierzu zählen u.a. die Höhe der BU-Rente, dein Alter sowie die Vertragsdauer. Oftmals entscheidet auch deine Finanzielle Situation darüber, Welche Beitragshöhe sinnvoll ist. Man sollte sie zumindest so wählen, dass du damit deinen Lebensunterhalt bestreiten kannst. Es kann sein, dass du eine Altersvorsorge besitzt, es wäre nicht verkehrt, die dazugehörigen Beiträge in die Kalkulation mit einzubeziehen.

Da jeder Beruf unterschiedlich ist und seine eigenen Risiken mit sich bringt, ist die Wahrscheinlichkeit berufsunfähig zu werden sehr unterschiedlich. Das bedeutet, dass die einzelnen Berufe in Gruppen eingeteilt werden. Dies führt dazu, dass es zu unterschiedlichen Beitragshöhen für eine BU-Versicherung kommt. Zum Beispiel ist das Risiko eines Informatikers, berufsunfähig zu werden, geringer als das eines Dachdeckers.

Bei einem Jobwechsel haben wir die Möglichkeit den Beruf erneut zu prüfen. Im Falle einer Verbesserung der Berufsgruppe können wir deine Beiträge anpassen. Sollte der Beruf eine schlechtere Berufsgruppe haben, würdest du einfach in deiner alten Berufsgruppe bleiben.

Es gilt hier: Nur eine Besserstellung ist möglich!

Das wichtigste ist, dass man nicht nur auf die Kosten pro Monat achtet, sondern auch auf den Leistungsumfang. Dies bedeutet nicht, dass gut automatisch teuer ist. Unsere Gesellschaften leisten bereits bei Krankschreibung „Gelbe Schein-Regelung“, wir achten auf saubere Bedingungen, in denen keine abstrakte Verweisung enthalten ist und bieten Flexibilität bei Berufsveränderungen sowie finanziellen Engpässen.

Günstige Angebote auf etwaigen Internetplattformen mögen auf den ersten Blick sehr anziehend sein, aber oftmals lohnt sich ein zweiter Blick auf versteckte Klauseln.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Leistungsquote und die Finanzstärke eines Versicherers. Unabhängige Rating-Agenturen prüfen dies in regelmäßigen Abständen.

Ja, du kannst die Beiträge im Rahmen der Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Um diese steuerlich geltend machen zu können, musst du die Beiträge in der Einkommensteuererklärung im Vordruck „Anlage Vorsorgeaufwand“ unter „Weitere sonstige Vorsorgeaufwendungen“ angeben und eintragen.

Ja, die Berufsunfähigkeitsrente wird weder auf eine Erwerbsminderungsrente noch auf sonstige Rentenansprüche angerechnet. Im Grunde genommen, soll der „Lohnersatz“ mögliche Verdienstausfälle ausgleichen und dabei helfen, deinen aktuellen Lebensstandard abzusichern. Anders wäre es, wenn du Hartz IV (Sozialhilfe) beantragst.

Oftmals dient der Begriff Arbeitsunfähigkeitsversicherung als Synonym für die eigentliche Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch wer arbeitsunfähig ist, war beim Arzt und wurde von diesem für einen bestimmten Zeitraum krankgeschrieben – zum Beispiel, wegen einer Grippe. Das hat zur Folge, dass die Person durch die Krankschreibung für diesen Zeitraum nicht arbeitsfähig ist, aber eben noch nicht berufsunfähig. Im Falle einer 6 monatigen Krankschreibung greift wenn im Vertrag mit eingeschlossen, die Gelbe-Schein-Regelung, was bedeutet, dass du rückwirkend ab dem ersten Tag der Krankschreibung deine vereinbarte Rente erhältst – ohne offiziell berufsunfähig zu sein.

Wohingegen die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht bei kurz anhaltender Krankheit leistet, sondern erst bei andauernden gesundheitlichen Problemen. Versicherer die eine AU-Klausel in den Verträgen einbauen, meinen damit die Gelbe-Schein-Regel.

Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren wurden, erhalten seit dem Jahr 2001 keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr. Solltest du keine private Absicherung in Form einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben, gibt es eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die im Vergleich zur BU deutlich geringere Leistungen umfasst. Diese erhältst du auch nur dann, wenn du KEINE Berufliche Tätigkeit länger als 3 bzw. 6 Stunden ausüben kannst.

Vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung solltest du dich genaustens darüber informieren, ob darin eine „abstrakte Verweisung“ enthalten ist. Übersetzt bedeutet es: Solltest du deinen Beruf nicht mehr ausüben können, hat der Versicherer die Möglichkeit zu prüfen, ob du unter bestimmten Voraussetzungen eine vergleichbar andere Tätigkeit ausüben kannst.

Wir achten darauf, dass du in deinen Verträgen saubere Bedingungen hast und dementsprechend keine abstrakte Verweisung.

Wenn du überlegst deine Absicherung zu kündigen, sollte dies ein wohl überlegter Schritt sein, denn es gibt andere für Sie bessere Lösungen unter anderem bei finanziellen Engpässen, um deinen Schutz nicht zu verlieren. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt für uns zu den mit Abstand wichtigsten Versicherungen. Die Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist zum Ende eines jeden Monats möglich. Weitere Einzelheiten findest du in deinen Versicherungsbedingungen. Du solltest vor allem bedenken, dass ein erneuter Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nur gegen erneuter Gesundheitsprüfung sowie neuem Eintrittsalter möglich ist. Da viele Versicherer für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine Altersgrenze zwischen 50 und 55 Jahren setzen, ist es erfahrungsgemäß nach einer Kündigung schwer, gar eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen zu können.